Damit am Abnahmetermin nicht die Frage im Raum steht, wer für den Kalk in der Dusche zuständig ist.
Wer Räumung und Reinigung getrennt vergibt, hat zwei Termine, zwei Rechnungen und im Streitfall zwei Firmen, die aufeinander zeigen. Läuft beides über uns, ist die Wohnung direkt nach der Räumung abnahmebereit, und bei einer Beanstandung ist eindeutig klar, wer nachbessert.
Aus Erfahrung fällt fast immer dasselbe auf: Kalk in Dusche und an Armaturen, Fett im Dampfabzug und hinter dem Herd, Rückstände in den Storenkästen, verschmutzte Fensterrahmen und ein Kühlschrank, der nur aussen gereinigt wurde. Wir arbeiten diese Punkte gezielt ab, weil dort die meisten Nachbesserungen anfallen.
Beanstandet die Verwaltung etwas, das zur vereinbarten Reinigung gehört, bessern wir kostenlos nach. Voraussetzung ist, dass Sie uns den Abnahmetermin rechtzeitig mitteilen und wir Gelegenheit erhalten, vor der endgültigen Übergabe nachzuarbeiten. Nicht abgedeckt sind bauliche Mängel und Schäden, die vor unserem Einsatz bestanden.
Auf Wunsch sind wir bei der Wohnungsabnahme dabei. Das hilft besonders, wenn Sie nicht mehr in der Region wohnen oder wenn eine Erbengemeinschaft beteiligt ist. Beanstandungen lassen sich dann direkt klären.
Wir nehmen ab, hören zu und sagen Ihnen ehrlich, was möglich ist.